Arbeitnehmerüberlassung

Personaldienstleistung ist in den vergangenen Jahren immer populärer geworden. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und steigender Flexibilisierungsansprüche ist die Personaldienstleistung ein erstklassiges Instrument moderner Beschäftigungspolitik.
Die Personaldienstleistung oder auch Zeitarbeit genannt, ist in Deutschland per Gesetz umfassend geregelt. Personaldienstleistungsunternehmen unterliegen einer grundsätzlichen Erlaubnispflicht und regelmäßigen Kontrollen durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit. Es gilt das so genannte „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“, welches den Arbeitnehmerschutz klar in den Vordergrund stellt. So genießen Arbeitnehmer in der Personaldienstleistung die gleichen Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen wie andere Arbeitnehmer auch.

 

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

PDF- Download – Arbeitnehmerüberlassung

 

Grafik_Arbeitnehmerueberlassung

 

Weitere Kundenlösungen können wir Ihnen anbieten:

Master Vendor Service

Was bedeutet Master Vendor Service? Müssen mehrere Personaldienstleister koordiniert werden, entsteht häufig ein hoher Aufwand an Administration. Um hier keine Zeit zu verlieren, schaffen wir schnell und effizient Abhilfe. In Absprache mit dem Kundenunternehmen organisieren wir nicht nur unsere eigenen Personaleinsätze, sondern auch alle beteiligten Co-Lieferanten. 

OnSite Service

Was bedeutet OnSite-Service? Auf Wunsch des Kunden eröffnen wir ein OnSite Büro auf dem Unternehmensgelände. Von dort aus rekrutieren und betreuen wir unsere im Kundenunternehmen eingesetzte Mitarbeiter und sind somit Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Leiharbeitnehmer. Damit halten wir Ihnen vor Ort den Rücken frei – während Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern. 

S.I.S. GRUPPE – Ihr Partner für Industrieservice

  • Anlageninstandhaltung
  • Infrastrukturelles Gebäudemanagement
  • Technisches Gebäudemanagement
  • Personaldienstleistung