Arbeitnehmerüberlassung
Personaldienstleistung ist in den vergangenen Jahren immer populärer geworden. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und steigender Flexibilisierungsansprüche ist die Personaldienstleistung ein erstklassiges Instrument moderner Beschäftigungspolitik.
Die Personaldienstleistung oder auch Zeitarbeit genannt, ist in Deutschland per Gesetz umfassend geregelt. Personaldienstleistungsunternehmen unterliegen einer grundsätzlichen Erlaubnispflicht und regelmäßigen Kontrollen durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit. Es gilt das so genannte „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“, welches den Arbeitnehmerschutz klar in den Vordergrund stellt. So genießen Arbeitnehmer in der Personaldienstleistung die gleichen Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen wie andere Arbeitnehmer auch.
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
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