Bewerber ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden eingestellt, wenn sie die richtigen Qualifikationen mitbringen, in Deutschland wohnen und auch deutsch sprechen, sodass Arbeits- und Sicherheitsanweisungen richtig verstanden werden.
Bewerber, die nicht aus Europa kommen (nichteuropäisches Ausland), brauchen zusätzlich einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, bevor sie eingestellt werde.