FAQ
Wir sind als regionaler Personaldienstleister an den Standorten Augsburg, Schwabmünchen sowie Leipzig tätig. Bei Fragen Rund um die Bewerbung, den Bewerbungsprozess oder Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung finden Sie hier bestimmt die wichtigsten Antworten.
Bewerbungen und Einstellung während Corona-Krise (Covid-19)
- Ja, in unsere Jobbörse finden Sie alle derzeit offenen Stellen. Ebenfalls finden weiterhin Einstellungen statt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass es bei dem Bewerbungsprozess ggfs. zu Verzögerungen kommen kann.
- Die Gesundheit unserer Bewerber, Mitarbeiter sowie Kunden liegt uns sehr am Herzen. In unseren Niederlassungen stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Ebenso werden wir kostenlos mit FFP2-Masken ausgestattet. Bewerbungsgespräche finden daher nur ohne Begleitung und mit entsprechendem Abstand statt.
- Ja, gerne können Bewerber das Vorstellungsgespräch auch telefonisch mit uns führen. Sollte es jedoch notwendig sein, finden persönlich geführte Gespräche mit entsprechendem Abstand und FFP2-Maske statt.
Allgemeine Fragen
- Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind wir derzeit nur am Standorten in Augsburg vertreten. Ebenso stehen wir mit unserem Bereich für Industriewartung-/reinigung (Werkvertrag) an den Standorten Augsburg, Augsburg-Oberhausen sowie Bobingen zur Verfügung.
- Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie unter Standorte.
Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung/Personalüberlassung
Die vertraglich vereinbarte Probezeit bei uns beträgt sechs Monate.
- Hier muss unterschieden werden, ob Sie überlassen oder vermittelt werden.Handelt es um eine Personalüberlassung, so stehen Sie bei uns unter Vertrag. Ihr Gehalt erhalten Sie demzufolge von uns.Handelt es sich um eine Personalvermittlung suchen wir im Auftrag eines Unternehmens einen Mitarbeiter und übernehmen hierbei den gesamten Bewerbungsprozess. Wenn die Vermittlung erfolgreich war, dann schließen Sie mit dem Unternehmen, das Sie einstellt, den Arbeitsvertrag ab. Von dort wird auch Ihr Gehalt bezahlt.Eine Personalvermittlung ist für Bewerber selbstverständlich kostenlos.
- Wir sind seit 2018 Mitglied des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) und somit an die vereinbarten Tarife gebunden. Alle unsere Mitarbeiter werden daher angemessen und leistungsgerecht bezahlt. Sie haben u. a. auch einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen. Zudem regelt der Tarifvertrag den Anspruch auf Urlaub sowie die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ebenso der Überstunden.
Wenn Sie krank sind, müssen Sie dies unverzüglich am ersten Tag Ihrer Krankheit sowohl uns als auch dem Kundenunternehmen mitteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird durch uns elektronisch bei Ihrer Krankenkasse abgefragt. Wie alle anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer erhalten Sie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§§ 2 und 3).
- Zum 01.04.2017 trat eine Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Das Gesetz sieht demzufolge eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Dies bedeutet, dass ein Mitarbeiter nur noch maximal 18 Monate an denselben Kunden überlassen werden darf. Die Überlassungsdauer hängt jedoch auch vom Auftrag unseres Kunden ab.
Bewerber ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden eingestellt, wenn sie die richtigen Qualifikationen mitbringen, in Deutschland wohnen und auch deutsch sprechen, sodass Arbeits- und Sicherheitsanweisungen richtig verstanden werden.
Bewerber, die nicht aus Europa kommen (nichteuropäisches Ausland), brauchen zusätzlich einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, bevor sie eingestellt werde.