Arbeitnehmerüberlassung vs. Werkvertrag

Um in Ihrem Unternehmen externe Arbeiter beschäftigen zu können stehen Ihnen mit den beiden Arbeitsformen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung zwei Optionen offen. Im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung, mit der Sie beispielsweise auf kurzfristige Auftragsspitzen oder auf saisonale Schwankungen reagieren können, werden mithilfe von Werkverträgen oft ganze Produktionsschritte an Subunternehmen ausgelagert.

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN WERKVERTRAG UND ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Die beiden Arbeitsformen unterscheiden sich in der Arbeitsleistung, nach welcher sich auch die Bezahlung des Arbeitnehmers richtet. Die Arbeitnehmerüberlassung wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt – hier werden die Arbeitnehmer nach Stunden und in der Regel nach dem Tarifvertrag bezahlt. Bei Werkverträgen kommt es darauf an, dass ein bestimmtes “Werk“ erschaffen oder produziert wird. Unter welchen Bedingungen die Arbeitnehmer tätig sind, wie lange und für welchen Lohn sie arbeiten müssen, entscheidet alleine der Subunternehmer. Hier zählt die Bezahlung der Arbeit – bei der Arbeitnehmerüberlassung die Bezahlung der Stunden.

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